1 Ws (L) 10/2000•Oberlandesgericht Hamm, 2000-09-12, 1 Ws (L) 10/2000
Oberlandesgericht Hamm, 2000-09-12, 1 Ws (L) 10/2000
1 Ws (L) 10/2000Obergericht12.09.2000
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 1 Ws (L) 10/2000 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2000-09-12
Aktenzeichen: 1 Ws (L) 10/2000
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2000:0912.1WS.L10.2000.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde wird der angefochtene Beschluss hinsichtlich der festgesetzten Mindestvollstreckungsdauer der lebenslangen Freiheitsstrafe abgeändert. Diese wird auf 17 Jahre festgesetzt.
Der Verurteilte trägt die Kosten der Beschwerdeverfahren. Die Gebühr für die Beschwerdeverfahren wird auf 1/3 ermäßigt. 2/3 der dem Verurteilten entstandenen notwendigen Auslagen in den Beschwerdeverfahren trägt die Staatskasse.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.