Oberlandesgericht Hamm, 2000-09-14, 4 U 57/00

4 U 57/00Obergericht14.09.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 U 57/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-09-14

Aktenzeichen: 4 U 57/00

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2000:0914.4U57.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 11. Januar 2000 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Essen abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar und beschwert die Klägerin mit 50.000,00 DM (zugleich Streitwert der Berufung).

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