Oberlandesgericht Hamm, 2000-09-18, 3 U 25/00

3 U 25/00Obergericht18.09.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 U 25/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-09-18

Aktenzeichen: 3 U 25/00

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2000:0918.3U25.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 04. November 1999 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitslei­stung in Höhe von 15.000,00 DM abwenden, falls nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet. Beide Parteien können Sicherheit auch durch die unbedingte und unbefristete Bürgschaft einer deutschen Großbank, Genos­senschaftsbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse er­bringen.

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