Oberlandesgericht Hamm, 2000-09-22, 9 U 210/99

9 U 210/99Obergericht22.09.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 9 U 210/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-09-22

Aktenzeichen: 9 U 210/99

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2000:0922.9U210.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 16. August 1999 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß die Beklagte verurteilt bleibt, an die Klägerin 20.046,04 DM nebst Zinsen zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Es beschwert die Beklagte in Höhe von 20.046,04 DM.

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