9 U 210/99•Oberlandesgericht Hamm, 2000-09-22, 9 U 210/99
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 9 U 210/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-09-22
Aktenzeichen: 9 U 210/99
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2000:0922.9U210.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 16. August 1999 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß die Beklagte verurteilt bleibt, an die Klägerin 20.046,04 DM nebst Zinsen zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Es beschwert die Beklagte in Höhe von 20.046,04 DM.
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