20 U 189/99•Oberlandesgericht Hamm, 2000-09-29, 20 U 189/99
Oberlandesgericht Hamm, 2000-09-29, 20 U 189/99
20 U 189/99Obergericht29.09.2000
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 20 U 189/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-09-29
Aktenzeichen: 20 U 189/99
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2000:0929.20U189.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Das Versäumnisurteil des Senats vom 28. April 2000 bleibt aufrechterhalten.
Der Kläger trägt auch die weiteren Kosten des Rechts-streits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 22.000,00 DM abzu-wenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Beide Parteien können die Sicherheitsleistung durch Bank-bürgschaft erbringen.
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