13 U 89/00•Oberlandesgericht Hamm, 2000-10-16, 13 U 89/00
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 13 U 89/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-10-16
Aktenzeichen: 13 U 89/00
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2000:1016.13U89.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 6. April 2000 ver-kündete Urteil der Zivilkammer IV des Landgerichts Detmold wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheit in Höhe von 120 % des beizutreibenden Be-trages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Voll-streckung Sicherheit in derselben Höhe leistet. Beide Par-teien können Sicherheit durch Bankbürgschaft leisten.
Die Beschwer des Klägers beträgt 62.291,58 DM
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.