3 U 51/00•Oberlandesgericht Hamm, 2000-10-16, 3 U 51/00
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 U 51/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-10-16
Aktenzeichen: 3 U 51/00
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2000:1016.3U51.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 11. November 1999 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Hagen wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 12.000,-- DM abwenden, falls nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in derselben Höhe leisten, die sich auch durch die unbedingte und unbefristete Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlichen Sparkasse erbringen können.
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