Oberlandesgericht Hamm, 2000-10-19, 4 U 139/99

4 U 139/99Obergericht19.10.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 U 139/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-10-19

Aktenzeichen: 4 U 139/99

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2000:1019.4U139.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 24. August 1999 verkündete Teil-Anerkenntnis- und Schlußurteil der 15. Zivilkammer – Kammer für Handelssachen – des Landgerichts Bochum unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 888,75 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 19. Juli 1999 zu zahlen.

Die Kosten des ersten Rechtszuges trägt die Klägerin.

Von den Kosten der Berufung trägt die Klägerin 14/15, die Beklagte 1/15.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar und beschwert keine der Parteien mit mehr als 60.000,00 DM.

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