4 U 139/99•Oberlandesgericht Hamm, 2000-10-19, 4 U 139/99
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 U 139/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-10-19
Aktenzeichen: 4 U 139/99
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2000:1019.4U139.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 24. August 1999 verkündete Teil-Anerkenntnis- und Schlußurteil der 15. Zivilkammer – Kammer für Handelssachen – des Landgerichts Bochum unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 888,75 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 19. Juli 1999 zu zahlen.
Die Kosten des ersten Rechtszuges trägt die Klägerin.
Von den Kosten der Berufung trägt die Klägerin 14/15, die Beklagte 1/15.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar und beschwert keine der Parteien mit mehr als 60.000,00 DM.
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