22 U 53/00•Oberlandesgericht Hamm, 2000-10-23, 22 U 53/00
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 22 U 53/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-10-23
Aktenzeichen: 22 U 53/00
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2000:1023.22U53.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 21. Dezember 1999 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld abgeändert.
Die Klage wird insgesamt abgewiesen.
Alle Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerinnen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beschwer der Klägerinnen beträgt 5.454,17 DM.
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