Oberlandesgericht Hamm, 2000-10-23, 22 U 53/00

22 U 53/00Obergericht23.10.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 22 U 53/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-10-23

Aktenzeichen: 22 U 53/00

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2000:1023.22U53.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 21. Dezember 1999 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld abgeändert.

Die Klage wird insgesamt abgewiesen.

Alle Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerinnen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beschwer der Klägerinnen beträgt 5.454,17 DM.

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