9 U 39/00•Oberlandesgericht Hamm, 2000-10-24, 9 U 39/00
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 9 U 39/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-10-24
Aktenzeichen: 9 U 39/00
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2000:1024.9U39.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 9. Dezember 1999 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Hagen wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß die Beklagten verurteilt werden, als Gesamtschuldner an den Kläger 462,50 DM nebst 4 % Zinsen aus 200,00 DM seit dem 3. Oktober 1995 und aus 262,50 DM seit dem 30. März 1998 zu zahlen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beschwer beider Parteien übersteigt nicht 60.000,00 DM.
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