13 U 51/00•Oberlandesgericht Hamm, 2000-10-30, 13 U 51/00
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 13 U 51/00 — Grund- und Teilurteil
Entscheidungsdatum: 2000-10-30
Aktenzeichen: 13 U 51/00
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2000:1030.13U51.00.00
Dokumenttyp: Grund- und Teilurteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen das am 15.12.1999 verkündete Ur-teil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Hagen teilweise abgeändert.
Die Klage gegen die Beklagte zu 1) bleibt abgewiesen.
Die Klageanträge zu 1) und 2) der Klageschrift soweit sie sich gegen den Beklagten zu 2) richten, sind dem Grunde nach gerechtfertigt.
Es wird festgestellt, daß der Beklagte zu 2) verpflichtet ist, der Klägerin sämtliche zukünftigen materiellen und immateriellen Schäden aus dem Brandschaden vom 24.12.1996 im Hause I-Straße in H zu ersetzen, soweit die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind.
Der weitergehende Feststellungsantrag aus dem Schriftsatz vom 15.09.2000 wird abgewiesen.
Der Rechtsstreit wird zur Entscheidung über die Höhe der Ansprüche und über die Kosten - auch die der Berufung - an das Landgericht zurückverwiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beschwer der Parteien übersteigt 60.000,00 DM nicht.
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