6 U 63/00•Oberlandesgericht Hamm, 2000-10-30, 6 U 63/00
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 6 U 63/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-10-30
Aktenzeichen: 6 U 63/00
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2000:1030.6U63.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten und die Anschlußberufung der Klägerin gegen das am 16. Dezember 1999 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Münster werden zurück-gewiesen.
Die Kosten der 1. Instanz werden der Beklagten auferlegt. Die Kosten der 2. Instanz tragen die Klägerin zu 1/3 und die Beklagte zu 2/3.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Beschwer der Parteien: unter 60.000,00 DM.
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