24 U 39/00•Oberlandesgericht Hamm, 2000-11-14, 24 U 39/00
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 24 U 39/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-11-14
Aktenzeichen: 24 U 39/00
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2000:1114.24U39.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 08.02.2000 verkünde-te Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung trägt der Kläger.
Die Kosten der Streithelferin des Beklagten werden dem Kläger auferlegt.
Die Kosten des Streithelfers des Klägers trägt der Streit-helfer selbst.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Es beschwert keine der Parteien um mehr als 60.000,00 DM.
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