2 WF 471/00•Oberlandesgericht Hamm, 2000-11-16, 2 WF 471/00
Oberlandesgericht Hamm, 2000-11-16, 2 WF 471/00
2 WF 471/00Obergericht16.11.2000
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 2 WF 471/00 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2000-11-16
Aktenzeichen: 2 WF 471/00
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2000:1116.2WF471.00.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Familiensenat
Tenor
wird der Beschluß des Amtsgerichts - Familiengericht - Es-sen vom 31.08.2000 teilweise abgeändert. Der Klägerin wird zu den Bedingungen der Prozeßkostenhilfebewilligung durch den Beschluß des Amtsgerichts - Familiengericht - Essen vom 11.07.2000 Prozeßkostenhilfe bewilligt, soweit sie mit ihrem Zahlungsantrag Trennungsunterhalt in Höhe von monat-lich 1.000,00 DM ab dem 01.06.2000 begehrt.
Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
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