2 UF 283/00•Oberlandesgericht Hamm, 2000-11-21, 2 UF 283/00
Oberlandesgericht Hamm, 2000-11-21, 2 UF 283/00
2 UF 283/00Obergericht21.11.2000
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 2 UF 283/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-11-21
Aktenzeichen: 2 UF 283/00
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2000:1121.2UF283.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Senat für Familiensachen
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 10. Mai 2000 ver-kündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Essen unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teil-weise abgeändert.
Der Beklagte bleibt verurteilt, an die Klägerin für die Zeit vom 1. September bis zum 31. Dezember 1999 monatlich 253,00 DM Unterhalt zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin zu 85 % und der Beklagte zu 15 % zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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