20 U 108/00•Oberlandesgericht Hamm, 2000-11-24, 20 U 108/00
Oberlandesgericht Hamm, 2000-11-24, 20 U 108/00
20 U 108/00Obergericht24.11.2000
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 20 U 108/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-11-24
Aktenzeichen: 20 U 108/00
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2000:1124.20U108.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 16. März 2000 ver-kündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 20.000,00 DM abzu-wenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Beide Parteien können die Sicherheitsleistung durch Bank-bürgschaft erbringen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.