Oberlandesgericht Hamm, 2000-11-28, 2 Ws 292/2000

2 Ws 292/2000Obergericht28.11.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 2 Ws 292/2000 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2000-11-28

Aktenzeichen: 2 Ws 292/2000

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2000:1128.2WS292.2000.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Tenor

Dem Betroffenen wird von Amts wegen auf seine Kosten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde gegen die Ordnungsgeldbeschlüsse des Amtsgerichts Hagen vom 4. September 2000 gewährt.

Die Ordnungsgeldbeschlüsse des Amtsgerichts Hagen vom 4. September 2000 werden auf Kosten der Landeskasse, die auch die notwendigen Auslagen des Betroffenen im Beschwerdeverfahren trägt, aufgehoben.

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