2 Ws 316/00•Oberlandesgericht Hamm, 2000-11-29, 2 Ws 316/00
Oberlandesgericht Hamm, 2000-11-29, 2 Ws 316/00
2 Ws 316/00Obergericht29.11.2000
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 2 Ws 316/00 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2000-11-29
Aktenzeichen: 2 Ws 316/00
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2000:1129.2WS316.00.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
Das Urteil der 2. großen Strafkammer des Landgerichts Hagen wird bezüglich des Angeklagten C dahingehend abgeändert und ergänzt, dass die Staatskasse auch die dem Angeklagten C entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen hat.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der insoweit entstandenen notwendigen Auslagen des Angeklagten C trägt die Staatskasse.
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