Oberlandesgericht Hamm, 2000-12-04, 3 U 97/00

3 U 97/00Obergericht04.12.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 U 97/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-12-04

Aktenzeichen: 3 U 97/00

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2000:1204.3U97.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 24. Februar 2000 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitslei-stung in Höhe von 20.000,00 DM abwenden, falls nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in derselben Höhe leisten, die sie auch durch die unbedingte und unbefristete Bürgschaft einer deutschen Großbank oder eines öffentlich rechtlichen Kreditinstitutes erbringen können.

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