Oberlandesgericht Hamm, 2000-12-13, 3 U 90/00

3 U 90/00Obergericht13.12.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 U 90/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-12-13

Aktenzeichen: 3 U 90/00

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2000:1213.3U90.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 23. Februar 2000 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Hagen wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung aus dem Urteil durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 20.000,00 DM ab­wenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten. Alle Parteien können die Sicherheit auch durch die unbefristete selbstschuldne­rische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffent­lich-rechtlichen Sparkasse erbringen.

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