Oberlandesgericht Hamm, 2000-12-21, 8 WF 508/00

8 WF 508/00Obergericht21.12.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 8 WF 508/00 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2000-12-21

Aktenzeichen: 8 WF 508/00

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2000:1221.8WF508.00.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Senat für Familiensachen

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen, soweit ihr nicht bereits durch Beschluß des Amtsgerichts vom 10.7.2000 abgeholfen worden ist.

Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlaßt.

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