Oberlandesgericht Hamm, 2001-01-04, 23 W 53/01

23 W 53/01Obergericht04.01.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 23 W 53/01 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2001-01-04

Aktenzeichen: 23 W 53/01

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:0104.23W53.01.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 23. Zivilsenat

Tenor

In Abänderung der angefochtenen Entscheidung wird der Antrag des Beteiligten zu 1) auf Gewährung einer Zeugenentschädigung zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gebührenfrei; Auslagen sind nicht zu erstatten.

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