23 W 53/01•Oberlandesgericht Hamm, 2001-01-04, 23 W 53/01
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 23 W 53/01 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2001-01-04
Aktenzeichen: 23 W 53/01
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:0104.23W53.01.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 23. Zivilsenat
Tenor
In Abänderung der angefochtenen Entscheidung wird der Antrag des Beteiligten zu 1) auf Gewährung einer Zeugenentschädigung zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gebührenfrei; Auslagen sind nicht zu erstatten.
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