23 W 608/00•Oberlandesgericht Hamm, 2001-01-05, 23 W 608/00
Oberlandesgericht Hamm, 2001-01-05, 23 W 608/00
23 W 608/00Obergericht05.01.2001
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 23 W 608/00 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2001-01-05
Aktenzeichen: 23 W 608/00
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:0105.23W608.00.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 23. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird auf seine Kosten nach einem Beschwerdewert von 1.197,47 DM zurückgewiesen.
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