Oberlandesgericht Hamm, 2001-01-17, 20 U 101/00

20 U 101/00Obergericht17.01.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 20 U 101/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-01-17

Aktenzeichen: 20 U 101/00

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:0117.20U101.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 29. Februar 2000 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Münster unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen abgeändert.

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 122.100,-- DM nebst Zinsen in Höhe von 1 % unter dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 4 % und höchstens 6 % jährlich, seit dem 6. Januar 1997 zu zahlen.

Wegen des weitergehenden Zinsantrages bleibt die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des Klägers gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 160.000,-- DM abzuwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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