20 U 136/00•Oberlandesgericht Hamm, 2001-01-19, 20 U 136/00
Oberlandesgericht Hamm, 2001-01-19, 20 U 136/00
20 U 136/00Obergericht19.01.2001
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 20 U 136/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-01-19
Aktenzeichen: 20 U 136/00
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:0119.20U136.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 4. Mai 2000 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 18.000,00 DM abzuwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Beide Parteien können die Sicherheitsleistung durch Bankbürgschaft erbringen.
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