6 U 149/00•Oberlandesgericht Hamm, 2001-01-22, 6 U 149/00
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 6 U 149/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-01-22
Aktenzeichen: 6 U 149/00
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:0122.6U149.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 23. Mai 2000 verkün-dete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsmittels.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Beschwer des Klägers: unter 35.000,00 DM.
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