3 U 39/00•Oberlandesgericht Hamm, 2001-01-24, 3 U 39/00
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 U 39/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-01-24
Aktenzeichen: 3 U 39/00
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:0124.3U39.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 25.11.1999 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung von 12.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
Die Parteien dürfen die Sicherheit auch durch unbefristete und unbedingte Bürgschaft einer deutschen Großbank, Genossenschaftsbank oder Sparkasse erbringen.
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