27 U 125/00•Oberlandesgericht Hamm, 2001-02-06, 27 U 125/00
Oberlandesgericht Hamm, 2001-02-06, 27 U 125/00
27 U 125/00Obergericht06.02.2001
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 27 U 125/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-02-06
Aktenzeichen: 27 U 125/00
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:0206.27U125.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 21. März 2000 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Münster abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der notwendigen Auslagen des Streithelfers der Beklagten werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Urteilsbeschwer für den Kläger übersteigt 60.000 DM nicht.
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