20 U 117/00•Oberlandesgericht Hamm, 2001-02-07, 20 U 117/00
Oberlandesgericht Hamm, 2001-02-07, 20 U 117/00
20 U 117/00Obergericht07.02.2001
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 20 U 117/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-02-07
Aktenzeichen: 20 U 117/00
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:0207.20U117.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten und die Anschlußberufung der Klägerin gegen das am 4. Mai 2000 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund werden zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufungsinstanz werden zu 63 % der Klägerin und zu 37 % der Beklagten auferlegt.
Der Klägerin bleibt vorbehalten, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 3.000,00 DM abzuwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Beide Parteien können Sicherheitsleistung durch Bankbürgschaft erbringen.
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