27 U 146/00•Oberlandesgericht Hamm, 2001-02-08, 27 U 146/00
Oberlandesgericht Hamm, 2001-02-08, 27 U 146/00
27 U 146/00Obergericht08.02.2001
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 27 U 146/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-02-08
Aktenzeichen: 27 U 146/00
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:0208.27U146.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels das am 05. Juni 2000 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Essen teilweise so abgeändert:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 16.624,38 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 01.02.2000 zu zahlen.
Auf die Widerklage wird der Kläger verurteilt, an die Beklagte 488,87 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 17.03.2000 zu zahlen.
Im übrigen werden Klage und Widerklage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 1/4 und die Beklagt 3/4.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Es beschwert keine Partei mit mehr als 60.000,00 DM.
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