18 U 72/00•Oberlandesgericht Hamm, 2001-02-12, 18 U 72/00
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 18 U 72/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-02-12
Aktenzeichen: 18 U 72/00
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:0212.18U72.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 9. März 2000 verkündete Urteil der Zivilkammer IV des Landgerichts
Detmold abgeändert.
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 17.850,30 DM nebst 5 % Zinsen seit dem 13.05.1998 sowie 30,00 DM vor-prozessuale Mahnkosten zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten aufer-legt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beschwer des Beklagten liegt unter der Revisionssumme.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.