Oberlandesgericht Hamm, 2001-02-21, 20 U 114/00

20 U 114/00Obergericht21.02.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 20 U 114/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-02-21

Aktenzeichen: 20 U 114/00

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:0221.20U114.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 23. März 2000 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 22.000,00 DM abzuwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in gleicher Weise Sicherheit leistet.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch Bankbürgschaft erbracht werden.

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