Oberlandesgericht Hamm, 2001-02-28, 3 U 157/00

3 U 157/00Obergericht28.02.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 U 157/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-02-28

Aktenzeichen: 3 U 157/00

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:0228.3U157.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 19. Mai 2000 ver­kündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitslei­stung in Höhe von 10.000,00 DM abwenden, falls nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet, die er auch durch die unbedingte und unbefristete Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlichen Sparkasse erbringen kann.

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