3 U 50/00•Oberlandesgericht Hamm, 2001-02-28, 3 U 50/00
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 U 50/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-02-28
Aktenzeichen: 3 U 50/00
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:0228.3U50.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 09. Dezember 1999 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Münster/Westf. unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen teilweise abgeändert.
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.000,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 17. Mai 1999 zu zahlen.
Im übrigen bleibt die Klage abgewiesen.
Von den Kosten der Berufungsinstanz trägt die Klägerin 9/10, der Beklagte 1/10. Von den erstinstanzlichen Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin 7/8, der Beklagte 1/8.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar
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