22 U 92/00•Oberlandesgericht Hamm, 2001-03-01, 22 U 92/00
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 22 U 92/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-03-01
Aktenzeichen: 22 U 92/00
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:0301.22U92.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 28. März 2000 ver-kündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Biele-feld wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 20.000,00 DM abzu-wenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in gleicher Höhe leistet. Der Beklagten wird nachgelassen, die Sicherheit auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer Großbank, Sparkasse oder Genossenschaftsbank zu er-bringen.
Die Beschwer des Klägers übersteigt 60.000,00 DM.
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