15 W 320/00•Oberlandesgericht Hamm, 2001-03-06, 15 W 320/00
Oberlandesgericht Hamm, 2001-03-06, 15 W 320/00
15 W 320/00Obergericht06.03.2001
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 320/00 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2001-03-06
Aktenzeichen: 15 W 320/00
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:0306.15W320.00.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige weitere Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten zu 2) bis 81) tragen die Gerichtskosten des Verfahrens der sofortigen weiteren Beschwerde.
Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten des Verfahrens dritter Instanz findet nicht statt.
Der Gegenstandswert des Verfahrens der sofortigen weiteren Beschwerde wird auf 5.000,00 DM festgesetzt.
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