25 W 48/00•Oberlandesgericht Hamm, 2001-03-07, 25 W 48/00
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 25 W 48/00 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2001-03-07
Aktenzeichen: 25 W 48/00
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:0307.25W48.00.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 25. Zivilsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird teilweise so abgeändert:
Die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben.
Die weitergehende sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.
Von den Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Klägerin 28 % und die Beklagte 72 %.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 9.500,00 DM festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.