Oberlandesgericht Hamm, 2001-03-08, 21 U 24/00

21 U 24/00Obergericht08.03.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 21 U 24/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-03-08

Aktenzeichen: 21 U 24/00

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:0308.21U24.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 29. Oktober 1999 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Kosten der Streithelfer.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Es beschwert die Beklagte um weniger als 60.000,00 DM.

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