Oberlandesgericht Hamm, 2001-03-16, 20 W 32/00

20 W 32/00Obergericht16.03.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 20 W 32/00 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2001-03-16

Aktenzeichen: 20 W 32/00

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:0316.20W32.00.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Die Beschwerde wird als unzulässig verworfen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren beträgt 16.800,-- DM.

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