35 U 48/00•Oberlandesgericht Hamm, 2001-03-23, 35 U 48/00
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 35 U 48/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-03-23
Aktenzeichen: 35 U 48/00
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:0323.35U48.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 35. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 05.04.2000 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Essen teilweise abgeändert:
Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin einen Buchauszug über die Provisionen zu erteilen, die die Klägerin und die Firma T durch Aufträge verdient haben, die sie der Beklagten in der Zeit vom 17.01. - 30.09.1994 vermittelt haben.
Der weitergehende Antrag der Klägerin auf Erteilung eines Buchauszugs wie auch der Antrag der Klägerin auf Provisionszahlung für in der Zeit vom 01.11.1989 - 16.01.1994 von ihr oder der Firma T vermittelte Aufträge wird zurückgewiesen.
Hinsichtlich der Klageanträge zu b) und c) (Anträge zu 2. und 3. der Berufungsbegründung) wird das Urteil des Landgerichts aufgehoben. Die Sache wird insoweit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen, das hierbei auch über die Kosten des Berufungsverfahrens zu entscheiden hat.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Es beschwert die Klägerin um mehr als 60.000,00 DM.
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