24 U 60/00•Oberlandesgericht Hamm, 2001-03-29, 24 U 60/00
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 24 U 60/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-03-29
Aktenzeichen: 24 U 60/00
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:0329.24U60.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Kläger wird das am 27. März 2000 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Münster teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Kläger als Gesamtgläubiger 26.206,67 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 19. Februar 1999 zu zahlen.
Im Übrigen bleibt die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger jeweils 1/6 und der Beklagte 2/3.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Es beschwert keine der Parteien um mehr als 60.000,-- DM.
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