Oberlandesgericht Hamm, 2001-04-04, 3 U 155/00

3 U 155/00Obergericht04.04.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 U 155/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-04-04

Aktenzeichen: 3 U 155/00

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:0404.3U155.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird - unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen - das am 25. Mai 2000 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Münster teilweise abgeändert.

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 50.000,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 25. Februar 1999 zu zahlen, die Beklagte zu 1) darüberhinaus zu 4 % Zinsen für den 24. Februar 1999.

Die weitergehende Schmerzensgeldzahlungsklage wird abgewiesen.

Die Beklagten tragen als Gesamtschuldner die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.