15 W 79/01•Oberlandesgericht Hamm, 2001-04-05, 15 W 79/01
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 79/01 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2001-04-05
Aktenzeichen: 15 W 79/01
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:0405.15W79.01.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluß wird aufgehoben.
Auf die Erstbeschwerde der Beteiligten vom 28. Dezember 2000 wird der Beschluß des Amtsgerichts - Rechtspfleger - vom 20. Dezember 2000 aufgehoben.
Das Amtsgericht wird angewiesen, den Löschungserleichterungsvermerk bei dem in Abteilung II. unter Ziffer 6 (lastend auf laufende Nummer 30 des Bestandsverzeichnisses) eingetragenen Wohnungsrecht miteinzutragen.
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