Oberlandesgericht Hamm, 2001-04-10, I-9 U 16/01

I-9 U 16/01Obergericht10.04.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-9 U 16/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-04-10

Aktenzeichen: I-9 U 16/01

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:0410.I9U16.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 07. November 2000 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 1. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Anschlußberufung wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Es beschwert den Kläger i.H.v. 17.366,43 DM.

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