Oberlandesgericht Hamm, 2001-04-26, 24 U 117/00

24 U 117/00Obergericht26.04.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 24 U 117/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-04-26

Aktenzeichen: 24 U 117/00

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:0426.24U117.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 31.08.2000 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Münster - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen - wie folgt abgeändert:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 7.071,01 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 02.04.1999 zu zahlen.

Im Übrigen bleibt die Klage abgewiesen.

Von den Kosten der ersten Instanz trägt der Beklagte 54%, der Kläger 46 %. Von den Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger 93 % und der Beklagte 7 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Das Urteil beschwert keine der Parteien um mehr als 60.000 DM.

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