Oberlandesgericht Hamm, 2001-05-03, 22 U 162/00

22 U 162/00Obergericht03.05.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 22 U 162/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-05-03

Aktenzeichen: 22 U 162/00

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:0503.22U162.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 25. August 2000 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts

Paderborn abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des Streithelfers trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beschwer des Klägers übersteigt nicht 60.000,00 DM.

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