6 U 209/00•Oberlandesgericht Hamm, 2001-05-03, 6 U 209/00
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 6 U 209/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-05-03
Aktenzeichen: 6 U 209/00
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:0503.6U209.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - das am 7. Juni 2000 verkündete Urteil der 21. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 11.100,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 15.10.1999 zu zahlen.
Wegen der weiteren Zinsforderung bleibt die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Beschwer der Parteien: unter 12.000,00 DM.
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