27 U 16/01•Oberlandesgericht Hamm, 2001-05-08, 27 U 16/01
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 27 U 16/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-05-08
Aktenzeichen: 27 U 16/01
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:0508.27U16.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten und die Anschlussberufung des Klägers gegen das am 21. November 2000 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld werden zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufungsinstanz werden zu vier Fünfteln der Beklagten und zu einem Fünftel dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Es beschwert keine Partei mit mehr als 60.000 DM.
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