Oberlandesgericht Hamm, 2001-05-14, 6 U 250/00

6 U 250/00Obergericht14.05.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 6 U 250/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-05-14

Aktenzeichen: 6 U 250/00

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:0514.6U250.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird - unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen - das am 15.08.2000 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Essen teilweise abgeändert.

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 2.265,21 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 14.04.1999 zu zahlen.

Die weitergehende Klage bleibt abgewiesen.

Die Kosten des ersten Rechtszuges werden zu 6 % den Beklagten und zu 94 % dem Kläger auferlegt, die Kosten des Berufungsverfahrens zu 11 % den Beklagten und zu 89 % dem Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Beschwer der Parteien: unter 20.000,00 DM.

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