24 U 9/01•Oberlandesgericht Hamm, 2001-05-29, 24 U 9/01
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 24 U 9/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-05-29
Aktenzeichen: 24 U 9/01
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:0529.24U9.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivlsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 21.November 2000 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.
Die Anschlußberufung der Klägerin wird ebenfalls zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Es beschwert keine der Parteien um mehr als 60.000 DM.
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